Schwerbehinderte mit den Merkmalen G oder aG werden beim kamerabasierten Parken mit einem entsprechenden Nachweis von den Parkgebühren freigestellt. Inhaber vom blauen EU-Parkausweis sowie vom gelben oder roten Parkausweis (bundeslandabhängig) werden dabei gleichgestellt.
Folgende Varianten sind zur Gebührenfreistellung für Schwerbehinderte beim kamerabasierten Parken möglich:
1. Einmalige Freistellung per E-Mail
Sende bitte ein Foto deines Schwerbehindertenausweises per E-Mail an info@fairparken.com, nenne dazu auch dein KFZ-Kennzeichen und den Zeitpunkt deines Parkvorganges. Du erhältst in Kürze eine Bestätigung der Freistellung per E-Mail zugeschickt. Hilfestellung erhältst du unter Telefon +49 211 95433711.
2. Einmalige Freistellung per Rabattcode
In unseren beiden Tourist-Infos Dorf und Bad erhältst du spezielle 100%-Rabattcodes, die du an den Kassenautomaten oder auf der Website www.fairparken.com/pay eingeben kannst. Die Rabattcodes sind zeitlich begrenzt gültig (max. 72 h nach Ausgabe) und können bis zu 48 h nach dem Ende des jeweiligen Parkvorgangs eingelöst werden. Je Parkvorgang wird ein Rabattcode benötigt. Gerne stellen wir dir mehrere Codes aus, solltest du während deines Aufenthalts in St. Peter-Ording mehrfach parken wollen. Bitte denke daran, die entsprechenden Nachweise mitzubringen.
3. Zeitlich begrenzte Freistellung
Sende ein Foto deines Schwerbehindertenausweises per E-Mail an parken@tz-spo.de und teile uns dein KFZ-Kennzeichen und deinen Aufenthaltszeitraum in St. Peter-Ording mit. Wir werden dich zeitlich begrenzt (maximal bis zum Jahresende) in unserem System als kostenfreien Dauerparker mit einem KFZ-Kennzeichen speichern. Die Berechtigung ist jährlich erneut nachzuweisen und gilt nicht für das Nachtparken und nur für ein Fahrzeug. Zusätzlich können für weitere Fahrzeuge Variante 1 und Variante 2 genutzt werden.
Bitte beachte:
- Sofern die schwerbehinderte Person sich nicht im Fahrzeug befindet, sind die Parkgebühren normal zu bezahlen.
- Die Gebührenfreistellung und das Whitelisting können bis zu 48 h rückwirkend erfolgen.
- Die Parkzeiten sind einzuhalten, keine Gültigkeit beim Nachtparken in Hungerhamm.