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Badekur

Kurort St. Peter-Ording

Gesundheits- und Wellnesszentrum

Du hast eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie oder benötigst einen Termin in der Kosmetik?
Dann melde Dich unter: gesundheit@tz-spo.de / 04863 - 999124.

Schnell kann es passieren, dass keine Kapazitäten für Terminwünsche mehr vorhanden und somit kurzfristig angefragte Termine leider nicht buchbar sind.
Aus diesem Grund empfehlen wir, so früh wie möglich einen Terminwünsche zu buchen.

Kur & Co.

Kurmaßnahmen

Zu den traditionellen Stärken von St. Peter-Ording gehört das große Angebot an Kurmaßnahmen. Besondere Augenmerke genießen die zeitgemäß hohen Leistungsstandards und die flexible Handhabung des Gesamtangebotes. Abgestimmt auf die Vorgaben aus dem Gesundheitswesen ermöglicht das Gesundheits- und Wellnesszentrum die ambulante Badekur in St. Peter-Ording.

Eine ambulante Vorsorgekur soll Krankheiten abwehren, wenn die körperliche oder geistige Gesundheit bereits geschwächt ist. Sie dient dazu, Schlimmeres zu verhindern und hilft dabei, wieder richtig gesund und fit zu werden. Angezeigt wird sie, sobald die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht mehr ausreichen. Bei einer ambulanten Kur kann sich der Kurende die Kureinrichtung aussuchen und seinen Aufenthalt in St. Peter-Ording selbst organisieren.
 

Der Weg zur Badekur

an der Nordsee in SPO

Ambulante Badekuren in St. Peter-Ording sind besonders bei Erkrankungen der Haut, der Atemwege, des Bewegungssystems und bei Erschöpfungszuständen angeraten. Gemeinsam mit dem Zeitstrahl:

  • Was?
     
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    Was ist eine ambulante Badekur?

    Die ambulante Badekur, oft auch als “ambulante Vorsorgeleistung” oder “offene Badekur” bezeichnet, ist eine Maßnahme, die mehr und mehr von Versicherten in Anspruch genommen wird, bei denen eine intensive stationäre Rehabilitation noch nicht notwendig, aber ein komplexes Therapieprogramm über zwei bis drei Wochen der Gesundheit förderlich ist.

  • Wie?
     
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    Der Weg zur Kur

    Bei dieser Form können der Kurort und die Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt frei gewählt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen sowie die privaten Versicherungsträger/Beihilfestellen übernehmen die vollen Kosten der ärztlichen Behandlungen und 90% der Kurmittelkosten, d. h. die Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Zu den übrigen Kosten, wie die Unterkunft und Verpflegung, kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss von 13,00 € pro Tag gewähren. Bei einem zweiwöchigen Aufenthalt ist bei einigen Krankenkassen ein pauschaler Zuschuss von 100,00 € möglich. Diese Kurform kann man nach heutigem Standard alle drei Jahre bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

  • Antrag
     
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    Der Kurantrag

    Der behandelnder Arzt (Hausarzt/Orthopäde) wird die medizinische Notwendigkeit einer Kur feststellen und beim Ausfüllen des Kurantrages an die Krankenkasse behilflich sein.

    Den Kurantrag reichst Du bei Deinem/Deiner Versicherungsträger/Beihilfestelle oder Krankenkasse ein. Dort prüft der medizinische Dienst Deinen Antrag und empfiehlt, die Kur zu genehmigen oder abzulehnen.

    Achtung: Prüfe eine eventuelle Ablehnung genau, da bei Erstantrag oftmals nur nach Aktenlage entschieden wird. In diesem Falle kann Widerspruch einlegt werden.

  • Genehmigung
     
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    Die Genehmigung

    St. Peter-Ording ist als heilklimatischer Kurort anerkannt. Aus diesem Grund ist eine “offene Badekur” hier im Ort durch Deinen Versicherungsträger bezuschussbar.

  • Vor Antritt
     
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    Vor Kurantritt

    Wenn Deine Kur genehmigt wurde, erhältst Du eine schriftliche Benachrichtigung sowie die Kostenübernahmebescheinigung für den Kurarzt (Badearzt- oder Kurarztschein). Dieser Schein bevollmächtigt am Kurort Deiner Wahl den ansässigen Badearzt zur Verordnung aller medizinisch-therapeutischen Maßnahmen.

    Bitte bringe alle Unterlagen der Kurbewilligung mit.

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