Für eine Einreise nach Schleswig-Holstein gelten aufgrund der Corona-Pandemie verbindliche Einschränkungen, wenn Sie aus Gebieten mit einer hohen Ausbreitung des Coronavirus kommen. Wichtig ist, dass Sie noch vor Ihrer Einreise überprüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Einreise aus einem aktuell ausgewiesenen ausländischen Risikogebiet oder einem inländischen Hochinzidenzgebiet kommen!
Aktuelle Information hierzu finden Sie auf dem Dashboard des Robert-Koch-Instituts.
Ab Freitag, 9. Oktober 2020, gilt für Einreisende aus inländischen Hochinzidenzgebieten nach Schleswig-Holstein ein touristisches Beherbergungsverbot.
Das bedeutet: Einreisende aus vom Land Schleswig-Holstein ausgewiesenen inländischen Hochinzidenzgebieten, die zu touristischen Zwecken in einer gewerblichen Unterkunft in Schleswig-Holstein unterkommen möchten, müssen beim Check-In einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise dürfen demnach nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein. Einreisende aus inländischen Hochinzidenzgebieten können sich grundsätzlich nicht kostenlos auf das Coronavirus testen lassen außer für den Fall, dass das Gesundheitsamt einen Test anordnet oder die Testung auf ärztliche Anweisung durchgeführt wird.
Ausnahmen: Beherbergungen aufgrund von Familienbesuchen und Pendelverkehren zu beruflichen Zwecken sind von dieser Regelung ausgenommen und können ohne vorherige Testung erfolgen, da sie keinem touristischen Zweck dienen.
Weitere Informationen auch zur Einreise aus dem Ausland finden Sie auf der Seite: www.schleswig-holstein.de